Dieses Schild steht an der Kläranlage in Markkleeberg unmittelbar neben dem Floßgraben. Zusätzlich ist die Allgemeinverfügung ausgehängt. Die wichtigsten Punkte sind:
Vom 01.03.2018 bis 30.09.2018 gilt:
- Das Betreten und das Befahren der Ufer einschließlich des 20 m breiten beidseitigen Uferstreifens und das Freilaufenlassen von Hunden im und am Floßgraben im genannten Bereich ist verboten.
- Das Befahren des Floßgrabens mit muskelkraftbetriebenen Wasserfahrzeugen außerhalb der Zeiten 11:00-13:00, 15:00-18:00 und 20:00-22:00 wird untersagt
- Für maschinenbetriebene Wasserfahrzeuge aller Art ist das Befahren grundsätzlich untersagt.
- Sitzwarten (Äste) für den Eisvogel im Gewässerumgriff des Floßgrabens dürfen nicht entfernt werden.
Diese Verbote gelten in dem Bereich vom Auslauf Waldbad Lauer bis Einmündung Pleiße.