Am 30.03.2021 wurde über die Facebookseite vom AVL folgende Meldung veröffentlicht:
„Wir hatten in der vergangenen Woche dazu informiert, dass der Gemeingebrauch am Markkleeberger und Störmthaler See aufgesetzt wurde. Damit ist auf beiden Gewässern jegliche Bootsnutzung verboten. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist das Uferangeln aber weiterhin zulässig. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass bei einem unkontrollierten Durchbruch eine gewisse Gefährdung vorhanden ist.“
Also Rettungsweste anlegen und hoffen 😉
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