Ankündigungen
Jahreshauptversammlung 2025
Unsere Jahreshauptversammlung findet am 03.12.2025 ab 19:30 Uhr im Sportcasino Markkleeberg, Städtelner Str. 51, 04416 Markkleeberg, statt.
Bitte beachtet Eure offizielle Einladung.
Am 22.01.2025 ab 19:30 Uhr findet im Sportcasino Markkleeberg, Städtelner Str. 51, 04416 Markkleeberg, unsere nächste Mitgliederversammlung statt.
Auf dieser soll der Vorstand für die nächste Wahlperiode gewählt werden.
Bitte beachtet Eure offizielle Einladung.
Unsere Jahreshauptversammlung findet am 04.12.2024 ab 19:30 Uhr im Sportcasino Markkleeberg, Städtelner Str. 51, 04416 Markkleeberg, statt.
Bitte beachtet Eure offizielle Einladung.
Unsere Jahreshauptversammlung findet am 06.12.2023 ab 19:30 Uhr im Sportcasino Markkleeberg, Städtelner Str. 51, 04416 Markkleeberg, statt.
Bitte beachtet Eure offizielle Einladung.
Unsere Jahreshauptversammlung findet am 30.11.2022, ab 19:30 Uhr im Sportcasino Markkleeberg statt.
Am 12.10. 2021 hat der EU-Ministerrat über das Baglimit 2022 und die Fangquoten der Berufsfischerei entschieden. Laut zuständigem Bundeslandwirtschaftsministerium:
Beim Westdorsch nur noch 1 Dorsch pro Angler pro Tag im Jahr 2022. Zusätzlich wurde von der EU auch noch beim Lachs erstmals für Angler eine Regulierung eingeführt: 1 Lachs pro Angler und Tag.
Damit dürften sich Angeltouren / Kuttertouren auf Dorsch in der Ostsee nächstes Jahr erledigt haben.
Am 08.12.2021, ab 19:30 Uhr findet unsere Jahreshauptversammlung mit Wahl des Vorstandes für den Zeitraum 2022 bis 2024 statt.
Darf ich noch angeln?
Angeln in Sachsen (»Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereiches«) darf ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eignen Hausstandes und nur an Angelgewässern im Umfeld des Wohnbereiches stattfinden. Nur im begründeten Ausnahmefall ist das Angeln mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person möglich. Dabei müssen von Anfang bis Ende auch die Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes beachtet werden. Das gilt ebenfalls für das Angeln vom Boot aus.
Die zum Angeln notwendigen Berechtigungen (Fischereischein und Erlaubnisschein) müssen mitgeführt werden.
Information der Fischereibehörde: Derzeit sind die Prüfungslokale zum Ablegen der Fischereiprüfung geschlossen.
Ergänzungen der Sächsischen Fischereibehörde:
Als Umfeld des Wohnbereiches sind im Zusammenhang mit dem Angeln die in unmittelbarer Nähe erreichbaren Angelgewässer gemeint. Dies sind in der Regel Gewässer des Landkreises, in dem sich der Wohnort befindet, ggf. auch solche, die in vergleichbarer Entfernung zu erreichen sind. Bitte beachten Sie weiterreichende Einschränkungen durch die jeweils zuständigen Behörden vor Ort sowie zur Ihrer eigenen Sicherheit und mit Rücksicht auf andere die Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von Coronaviren.
Der Freistaat Sachsen verschärft die Ausgangsregelungen weiter, um die Ausbreitungsgefahr des Coronavirus zu verlangsamen. Obwohl ich weiß, wie gern wir Angelfreunde am Wasser sind und wie es Euch in den Fingern kribbelt, muss unser geplanter Arbeitseinsatz am 05.04.2020 bis auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Ob unsere nächste Versammlung stattfinden wird, kann ich heute noch nicht sagen. Ich halte Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden.
Jörn Ruckhaber
1. Vorsitzender AVM e.V.
- aktuelle Informationen der sächsischen Anglerverbände im Landesverband Sächsischer Angler e. V. zum Angeln in Sachsen
23.03.2020
Mit Wirkung vom 23.03.2020 ab 00:00 Uhr ist eine neue Allgemeinverfügung über Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Diese gilt vorerst bis zum 05.04.2020 um 24:00 Uhr.
Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird ab sofort untersagt.
Unter Punkt 2 dieser Allgemeinverfügung sind die einzelnen triftigen Gründe aufgeführt. Demnach ist es weiterhin erlaubt Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereiches, jedoch ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jegliche Gruppenbildung größer als 5 Personen auszuführen- (vgl. Punkt 2.13.). Im Falle von Kontrollen ist der triftige Grund den Betrauten in geeigneter Art und Weise nachzuweisen.
Unter diesen strengen Bedingungen kann aus unserer Sicht im unmittelbaren Umfeld vorerst weiterhin geangelt werden.
Wir weisen jedoch vorsorglich darauf hin, dass jegliche Gefährdung der eigenen Person oder Dritter ausgeschlossen werden muss. Sollte dies nicht gewährleistet sein, so sollte auch das Angeln in der derzeitigen Situation unterbleiben.
Sollte es seitens der Behörden neue oder anderslautende Informationen das Angeln betreffend geben, so informieren wir Euch selbstverständlich weiterhin auf dieser Website.
Die vollständige Allgemeinverfügung vom 22.03.2020 finden Sie hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/AllgV-Corona-Ausgangsbeschraenkungen_22032020.pdf