Ankündigungen - Allgemein

Jahreshauptversammlung 2022

Unsere Jahreshauptversammlung findet am 30.11.2022, ab 19:30 Uhr im Sportcasino Markkleeberg statt.

Angeln in der Ostsee 2022

Am 12.10. 2021 hat der EU-Ministerrat über das Baglimit 2022 und die Fangquoten der Berufsfischerei entschieden. Laut zuständigem Bundeslandwirtschaftsministerium:
Beim Westdorsch nur noch 1 Dorsch pro Angler pro Tag im Jahr 2022. Zusätzlich wurde von der EU auch noch beim Lachs erstmals für Angler eine Regulierung eingeführt: 1 Lachs pro Angler und Tag. 
Damit dürften sich Angeltouren / Kuttertouren auf Dorsch in der Ostsee nächstes Jahr erledigt haben.

Jahreshauptversammlung 2021

Am 08.12.2021, ab 19:30 Uhr findet unsere Jahreshauptversammlung mit Wahl des Vorstandes für den Zeitraum 2022 bis 2024 statt. 

Corona-Virus-Pandemie

- aktuelle Informationen der sächsischen Anglerverbände im Landesverband Sächsischer Angler e. V. zum Angeln in Sachsen

23.03.2020

Mit Wirkung vom 23.03.2020 ab 00:00 Uhr ist eine neue Allgemeinverfügung über Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Diese gilt vorerst bis zum 05.04.2020 um 24:00 Uhr.

Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird ab sofort untersagt.

Unter Punkt 2 dieser Allgemeinverfügung sind die einzelnen triftigen Gründe aufgeführt. Demnach ist es weiterhin erlaubt Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereiches, jedoch ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jegliche Gruppenbildung größer als 5 Personen auszuführen- (vgl. Punkt 2.13.). Im Falle von Kontrollen ist der triftige Grund den Betrauten in geeigneter Art und Weise nachzuweisen.

Unter diesen strengen Bedingungen kann aus unserer Sicht im unmittelbaren Umfeld vorerst weiterhin geangelt werden.

Wir weisen jedoch vorsorglich darauf hin, dass jegliche Gefährdung der eigenen Person oder Dritter ausgeschlossen werden muss. Sollte dies nicht gewährleistet sein, so sollte auch das Angeln in der derzeitigen Situation unterbleiben.

Sollte es seitens der Behörden neue oder anderslautende Informationen das Angeln betreffend geben, so informieren wir Euch selbstverständlich weiterhin auf dieser Website.

Die vollständige Allgemeinverfügung vom 22.03.2020 finden Sie hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/AllgV-Corona-Ausgangsbeschraenkungen_22032020.pdf

 

Hinweise zum Angeln in Brandenburg - kein Raubfischangeln zulässig für Kinder

Sächsischer Jugendfischereischein: Hinweise zum Angeln in Brandenburg - kein Raubfischangeln zulässig!

13.11.2019
Aufgrund einer Vielzahl von in Brandenburg durchgeführten Fischereiaufsichtskontrollen an Jugendlichen, welche im Besitz eines sächsischen Jugenfischereischeines waren und eine Spinnangel verwendeten bzw. der Raufischangelei nachgingen, wurde der Landesverband Sächsischer Angler e. V. nun von der Unteren Jagd- und Fischereibehörde des Landkreises Oder-Spree in Brandenburg zu folgendem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt:

§ 17 Abs. 5 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg regelt die Anerkennung gültiger Fischereischeine anderer Bundesländer. Der darin genannte Fischereischein als Bezug im Land Brandenburg wird in Verbindung mit § 19 Abs. 1 BbgFischG nur nach bestandener Anglerprüfung erteilt. Insofern kann es für Fischereischeine aus anderen Bundesländern, die ohne Prüfung erteilt werden, keine Entsprechung geben. Zu berücksichtigen ist natürlich auch der Regelungshintergrund, dass die Ausübung der Angelfischerei mit der Raubfischangel in Brandenburg nur mit erfolgreich absolvierter Anglerprüfung zulässig ist und diese wiederum erst mit dem vollendeten 14. Lebensjahr abgelegt werden darf. Eine Ausnahmeregelung zur Fischereiausübung bei Aufsicht durch qualifizierte Begleitpersonen gibt es in Brandenburg nicht.

Konkret heißt das also, dass der Jugendfischereischein des Freistaates Sachsen (ohne Prüfung) nicht dem Fischereischein des Landes Brandenburg gleichgestellt werden kann, der nach erfolgreicher Anglerprüfung erteilt wird und zur Ausübung des Fischfangs mit der Raubfischangel qualifiziert. Zudem gilt in Brandenburg das Mindestalter von 14 Jahren zur Ausübung der Raubfischangelei.

Sächsische Jugendliche haben also mit Entrichtung der Fischereiabgabe im Land Brandenburg und dem Erwerb der Ermächtigung des Fischereiausübungsberechtigten nur die Berechtigung zur Verwendung von maximal zwei Friedfischhandangeln, auch wenn sie im Besitz des Jugendfischereischeines Sachsen sind und bei Ihnen andere Regelungen gelten.

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Holzmann
Büroleiterin AVL

Welsköder während der Raubfischschonzeit

Mich hat interessiert, ob und wie man zur Raubfischschonzeit auf ungeschützte Räuber, speziell Wels, angeln kann. Darum habe ich den hauptamtlichen Gewässeraufseher von unserem Verband diesbezüglich angefragt. Den Email-Verkehr findet Ihr weiter unten. Außerdem habe ich eine Broschüre der Fischereibehörde in den Downloadbereich geladen, die sich u.a. mit diesem Thema beschäftigt. 

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Hallo Holger,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Auslegung unserer Gewässerordnung.

In der Zeit vom 01.02. bis 30.04. sind ja Handangeln zum Raubfischfang verboten.
In der Gewässerordnung steht dazu: „Die Köderfischangel ist eine beliebige Rute mit oder ohne Rolle. Der als Köder verwendete tote Köderfisch oder Teilstücke von einem Köderfisch kann mit bis zu 3 Haken (Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken) versehen werden, welche in Ihrer Gesamtheit jedoch nur eine Anbissstelle darstellen dürfen. Lebende Wirbeltiere (inkl. Fische) dürfen nicht als Köder verwendet werden. werden.“

Wie würdest Du das bewerten, wenn jemand in der Zeit vom 01.02. bis 30.04. Ansitzangeln macht, eine Montage mit einem ziemlich großen Einzelhaken im Wasser hat und als Köder ein Wurmbündel nutzt.

Eine Montage, die augenscheinlich auf den Fang von Welsen abzielt. (Wels ohne Schonzeit jedoch Raubfisch)

Darf diese Montage in der betreffenden Zeit geangelt werden? Ich denke ja, lass mich aber gern eines Besseren belehren.

Wie sieht es mit dem Einsatz anderer Ködern aus der Lebensmitteltheke aus? ..z.B.: Leber, Hühnerherzen, Kalamaris

Kannst Du dazu was schreiben?

Petri Heil

Jörn Ruckhaber
Vorsitzender AVM e.V.

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Hallo Jörn,

die von Dir beschriebene Angelmontage ist gesetzlich in der Raubfischschonzeit nutzbar, allerdings ist sie wirklich nur für die Welsangelei frei gegeben. Im Anhang liegt die Mitteilung der Fischereibehörde, bitte Punkt 19 dazu lesen. Der Kalamaris ist ein Tintenfisch und wird somit auch darunter eingestuft-also nicht erlaubt!

Mit freundlichen Grüßen

Holger Rath

Verbandsgewässeraufsicht

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Anglerverband Leipzig e.V.
Engelsdorferstr. 377
04319 Leipzig

Tel.  +49 (341) 65235715   Fax   +49 (341)  65235720
h.rath@anglerverband-leipzig.de
www.anglerverband-leipzig.de

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Hallo Holger,

besten Dank, damit kann ich leben.
Einige von der schlauen Sorte werden mir zwar den Vogel zeigen, wenn ich behaupte, Kalamaris ist ein Fisch (ein Wirbeltier) und kein Kopffüßer. Sollen sich aber andere damit rumärgern.

Viele Grüße
Jörn Ruckhaber

Anglerverein Markkleeberg e.V.
 

Tiefenkarten

Ich habe im Downloadbereich einen Ordner mit Tiefenkarten der wichtigen Seen in unserer Region angelegt.

Handy-App für geschlossenen Mitgliedsbereich

Für den geschlossenen Mitgliedsbereich gibt es auch eine Smartphone-App. Die Links zu der Software findet Ihr unter der Rubrik "Weblinks". 

Folgende Eingaben müsst Ihr in der App machen:
Admdio-Webseite:https://www.anglerverein-markkleeberg.de/admidio
Benutzername: **wie im Onlineportal z.B.: Mustermann_Max**
Passwort:**wie im Onlineportal, hat jeder per Email erhalten**

Wir sind der Verband mit dem meisten Angelgewässern / Mitglied

Zahlen zum AVL, Stand 2016: 
13173 Mitglieder davon 1536 Jugendliche in insgesamt 209 Vereinen

8245ha beangelbare Gewässerfläche und 740 km beangelbare Fließgewässer

Schließsystem

Ab 2017 wird an den Schranken des LVSA ein neues Schließsystem installiert. Schlüssel sind nur persönlich bei unserem Kassierer gegen ein geringes Entgeld (7€) zu erhalten. Die Schlüssel passen an den Schranken von allen drei Regionalverbänden.

Für das Schließsystem am Störmthaler See gibt es einen separaten Schlüssel. Die Kosten für 3 Jahre belaufen sich auf 37€.

Für das Schließsystem am Speicherbecken Witznitz erhalten nur Jahreskarteninhaber einen Schlüssel. Dieser Schlüssel kostet 10€ sowie 30€ Kaution und wird vom Fischer Etzold ausgegeben.

 

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