Uferbereich vom Floßgraben darf nicht betreten werden

Dieses Schild steht an der Kläranlage in Markkleeberg unmittelbar neben dem Floßgraben.  Zusätzlich ist die Allgemeinverfügung ausgehängt. Die wichtigsten Punkte sind:

Vom 01.03.2018 bis 30.09.2018 gilt:

  • Das Betreten und das Befahren der Ufer einschließlich des 20 m breiten beidseitigen Uferstreifens und das Freilaufenlassen von Hunden im und am Floßgraben im genannten Bereich ist verboten.
  • Das Befahren des Floßgrabens mit muskelkraftbetriebenen Wasserfahrzeugen außerhalb der Zeiten 11:00-13:00, 15:00-18:00 und 20:00-22:00 wird untersagt
  • Für maschinenbetriebene Wasserfahrzeuge aller Art ist das Befahren grundsätzlich untersagt.
  • Sitzwarten (Äste) für den Eisvogel im Gewässerumgriff des Floßgrabens dürfen nicht entfernt werden.

Diese Verbote gelten in dem Bereich vom Auslauf Waldbad Lauer bis Einmündung Pleiße.

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